Das Führungszeugnis aus Albanien heißt offiziell «certifikata e gjendjes gjyqësore», im Alltag sagt man «dëshmi penaliteti». In Österreich spricht man von Strafregisterbescheinigung, in der Schweiz von Strafregisterauszug. Gemeint ist immer dasselbe: die Bescheinigung, ob in Albanien Verurteilungen eingetragen sind. Sie wird online bei e-Albania beantragt und mit elektronischem Siegel ausgestellt. Auch die Deutsche Botschaft in Tirana verweist dafür auf e-Albania.
Was der Service umfasst
- Wir stellen den Antrag bei e-Albania für die Bescheinigung, die Sie brauchen.
- Wir verfolgen ihn, bis das Dokument fertig ist.
- Wir sagen Ihnen, was für die Verwendung im Ausland zu beachten ist: Apostille und Übersetzung, je nach Behörde.
So funktioniert es
- Leistung auswählen und online bezahlen.
- Wir schreiben Ihnen auf WhatsApp und fragen, für welche Stelle Sie das Dokument brauchen.
- Wir kümmern uns darum und schicken Ihnen das PDF, sobald es da ist.
Gut zu wissen
- Die Bescheinigung gilt drei Monate. Beantragen Sie sie erst, wenn Sie sie wirklich brauchen, damit sie nicht vor der Abgabe abläuft.
- Ob eine Apostille nötig ist, entscheidet die Stelle, die das Dokument verlangt. Darauf weist auch die Deutsche Botschaft Tirana hin.
- Die Schweizer Vertretung verlangt für den Familiennachzug das Original mit Apostille und Übersetzung.
Wie Sie das Führungszeugnis selbst beantragen, erklärt unser Ratgeber zum albanischen Führungszeugnis. Online kostet es bei e-Albania nichts: Bei uns zahlen Sie nur die Begleitung, wenn Sie keine Zeit haben oder nicht ins Konto kommen.
Häufige Fragen
Die Ausländerbehörde will eine Apostille. Was tun?
Fragen Sie zuerst genau nach, in welcher Form die Behörde das Dokument annimmt: PDF, Ausdruck, mit Apostille, mit Übersetzung. Dann zeigen wir Ihnen den Weg für Ihren Fall.
Und wenn ich es mir anders überlege?
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