Die albanische Rente beantragen Sie online über das staatliche Portal e-Albania. Zuständig ist das albanische Sozialversicherungsinstitut (Instituti i Sigurimeve Shoqërore, ISSH). Wer seit Jahren im Ausland lebt, scheitert selten am Formular selbst. Meist lässt sich das e-Albania-Konto nicht öffnen, Nachweise über die Arbeitsjahre fehlen, oder es fehlt schlicht die Zeit.
Hier kommen wir ins Spiel. Wir sind ein privates Büro in Shkodra (Shkodër), seit 2020 tätig, und haben über 3.500 Menschen bei Anträgen über e-Albania begleitet. Wir sind keine Behörde und gehören nicht zu e-Albania.
Für wen ist dieser Service?
- Für alle, die in Albanien gearbeitet haben und heute in Deutschland, Österreich oder der Schweiz leben.
- Für Söhne, Töchter und Enkel, die den Rentenantrag für ihre Eltern organisieren.
Was der Service umfasst
- Wir prüfen Ihre Situation: welche Unterlagen da sind und welche fehlen.
- Wir helfen beim Zugang zu e-Albania, falls es mit dem Konto Probleme gibt.
- Wir bereiten den Rentenantrag und die Begleitdokumente vor.
- Wir verfolgen den Antrag und informieren Sie per WhatsApp bis zum Abschluss.
So funktioniert es
- Leistung auswählen und online bezahlen, per Karte, Apple Pay oder Google Pay.
- Wir schreiben Ihnen auf WhatsApp und sagen Ihnen genau, was wir brauchen.
- Wir kümmern uns darum und halten Sie bei jedem Schritt auf dem Laufenden.
Was Sie in der Regel brauchen
- Einen albanischen Ausweis (Personalausweis oder Reisepass).
- Ihr albanisches Arbeitsbuch (libreza e punës) oder andere Nachweise über die Arbeitsjahre, falls vorhanden.
- Wenn Sie auch in Deutschland, Österreich oder der Schweiz gearbeitet haben: Ihre Unterlagen von dort.
Die genaue Liste hängt von Ihrem Fall ab. Nach der Bezahlung sagen wir Ihnen ohne Umwege, was nötig ist.
Albanische Rente und die Abkommen mit Deutschland, Österreich und der Schweiz
Albanien hat Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland (in Kraft seit 1. Dezember 2017), mit Österreich (seit 1. Dezember 2018) und mit der Schweiz (seit 1. Oktober 2023). Versicherungszeiten aus dem anderen Land können für den Rentenanspruch mitzählen. Berechnet wird aber jede Rente nur aus den Zeiten des jeweiligen Landes. Wie das im Einzelnen funktioniert, erklärt unser Ratgeber zur Rente aus Albanien.
Häufige Fragen
Ich lebe in Deutschland. Wo stelle ich den Antrag?
Laut Deutscher Rentenversicherung (DRV) gilt durch das Abkommen ein Antrag auf albanische Rente gleichzeitig als Antrag auf deutsche Rente, und umgekehrt. Geben Sie im Antrag unbedingt Ihre albanischen Versicherungszeiten an. Weil das Rentenalter in Albanien ein anderes sein kann, rät die DRV, sich rechtzeitig beim ISSH zu erkundigen. Die albanischen Nachweise besorgen wir gemeinsam mit Ihnen über e-Albania.
Und in Österreich?
Auch das österreichisch-albanische Abkommen sieht vor, dass ein Rentenantrag in einem Land als Antrag im anderen Land gilt (Artikel 24). Für die Schweiz gelten eigene Regeln, die wir im Ratgeber erklären.
Warum bezahlen, wenn ich den Antrag auch selbst stellen kann?
Der Rentenantrag bei e-Albania selbst ist kostenlos. Wenn Sie Zeit haben und sich zurechtfinden, stellen Sie ihn selbst; unser Ratgeber hilft dabei. Bei uns bezahlen Sie nur die Begleitung: unsere Zeit, unsere Erfahrung und das Nachfassen, damit Sie keine Tage mit Formularen verlieren.
Und wenn ich es mir anders überlege?
Sie können kostenlos stornieren: innerhalb von 24 Stunden oder jederzeit, solange die Bearbeitung noch nicht begonnen hat.
Fragen Sie nach meinem e-Albania-Passwort?
Nein. Wir fragen nie nach Ihrem Passwort oder nach Einmalcodes (OTP).
Quellen
- ISSH: Online-Anträge über e-Albania
- e-Albania: Aplikim për pension pleqërie (Antrag auf Altersrente, albanisch)
- Deutsche Rentenversicherung: Arbeit und Rente in Deutschland und in Albanien (Broschüre, 2. Auflage 7/2024)
- RIS: Abkommen zwischen Österreich und Albanien über soziale Sicherheit, BGBl. III Nr. 154/2018
- BSV: Inkrafttreten des Sozialversicherungsabkommens mit Albanien per 1. Oktober 2023