Haben Sie in Albanien und in Deutschland, Österreich oder der Schweiz gearbeitet, gilt ein Sozialversicherungsabkommen: Versicherungszeiten aus dem anderen Land können für den Rentenanspruch mitzählen, und jedes Land zahlt seine eigene Rente aus den eigenen Zeiten. In Deutschland und Österreich gilt ein Rentenantrag im einen Land zugleich als Antrag im anderen.
Die Rente aus Albanien ist für viele Familien in Deutschland, Österreich und der Schweiz ein Thema, oft für die Eltern, die vor der Auswanderung Jahre in Albanien gearbeitet haben. Hier lesen Sie, was die Abkommen regeln und wie Sie vorgehen.
Die Abkommen auf einen Blick
- Deutschland: in Kraft seit 1. Dezember 2017. Es gilt für die gesetzliche Rentenversicherung, nicht für Kranken-, Pflege- oder Unfallversicherung.
- Österreich: in Kraft seit 1. Dezember 2018 (BGBl. III Nr. 154/2018).
- Schweiz: in Kraft seit 1. Oktober 2023, für AHV und IV.
Auch das albanische Sozialversicherungsinstitut (Instituti i Sigurimeve Shoqërore, ISSH) führt alle drei Länder in seiner Liste der geltenden Abkommen.
Was die Abkommen in der Praxis bedeuten
- Zeiten werden zusammengerechnet: Versicherungszeiten aus dem anderen Land zählen für die Mindestversicherungszeit mit, soweit sie sich nicht überschneiden. Auf Schweizer Seite sieht das Abkommen das nur für den Anspruch auf eine IV-Rente vor (Artikel 15).
- Zwei getrennte Renten: Eine gemeinsame Rente gibt es nicht. Jedes Land prüft den Anspruch nach eigenem Recht und berechnet die Rente nur aus den eigenen Zeiten. Albanien rechnet also nur mit Ihren albanischen Jahren.
- Zahlung ins andere Land: Die Abkommen regeln auch die Zahlung der Rente, wenn Sie im anderen Vertragsstaat wohnen. Es gibt Ausnahmen: Die albanische Sozialrente zum Beispiel setzt voraus, dass man in Albanien lebt.
Ein Beispiel der Deutschen Rentenversicherung (DRV): Eine Frau hat 44 Jahre Versicherungszeiten in Deutschland und war zwei Jahre in Albanien beschäftigt, mit Beiträgen dort. Dank des Abkommens zählen die albanischen Beitragszeiten mit, und sie erfüllt die Wartezeit von 45 Jahren für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
Deutschland: Antrag und Ansprechpartner
- Durch das Abkommen gilt ein Antrag auf albanische Rente gleichzeitig als Antrag auf deutsche Rente, und umgekehrt.
- Geben Sie im deutschen Antrag Ihre albanischen Versicherungszeiten an, im albanischen Antrag Ihre deutschen.
- Das Rentenalter in Albanien kann ein anderes sein als in Deutschland. Die DRV rät, sich rechtzeitig beim ISSH zu erkundigen, damit keine Frist verpasst wird.
- Zuständig ist grundsätzlich der Träger, an den Sie zuletzt deutsche Beiträge gezahlt haben: die DRV Bund oder, wenn das ein Regionalträger war, die DRV Rheinland-Pfalz. Haben Sie irgendwann Beiträge an die DRV Knappschaft-Bahn-See gezahlt, ist sie Ihr Ansprechpartner, bei Beiträgen zur landwirtschaftlichen Alterssicherung die SVLFG. Wissen Sie es nicht, wählen Sie einfach einen Träger: Er prüft, wer zuständig ist.
Österreich: Antrag und Ansprechpartner
- Den Antrag stellen Sie beim zuletzt zuständigen Pensionsversicherungsträger und weisen darauf hin, dass Sie auch im Ausland Versicherungszeiten erworben haben. Einen eigenen Antrag in jedem Land braucht es nicht: Der Träger leitet das zwischenstaatliche Verfahren ein.
- Das Abkommen bestimmt ausdrücklich, dass ein Antrag in einem Land auch als Antrag im anderen gilt (Artikel 24).
- Wer in einem Land insgesamt weniger als zwölf Monate versichert war und dort allein keinen Anspruch hat, bekommt von diesem Land keine Leistung. Die Zeiten berücksichtigt dann das andere Land (Artikel 16).
- Laut ISSH (Juli 2026) haben das ISSH und die österreichischen Träger vereinbart, den elektronischen Austausch von Formularen und Daten voranzubringen. Heute läuft dieser Austausch noch über die Briefpost.
Schweiz: was gilt
- Ordentliche AHV- und IV-Renten werden laut Abkommen in vollem Umfang gezahlt, solange Sie in einem der beiden Staaten wohnen. Ausnahmen gelten unter anderem für außerordentliche Renten und IV-Renten bei einem Invaliditätsgrad unter 50 Prozent.
- Seit dem 1. Oktober 2023 können AHV-Beiträge nicht mehr zurückerstattet werden (BSV).
- Für die albanische Rente zählen Schweizer Versicherungszeiten bei der Mindestversicherungszeit mit. Das gilt nicht, wenn Sie in Albanien weniger als ein Jahr versichert waren. Berechnet wird die albanische Rente nur aus den albanischen Zeiten.
- Gesuche mit Frist gelten als rechtzeitig, wenn sie innerhalb dieser Frist beim zuständigen Träger des anderen Staates eingehen. Dieser leitet sie weiter (Artikel 27).
Schritt für Schritt: den albanischen Teil vorbereiten
- Zugang zu e-Albania prüfen. Ohne aktives Konto kein Antrag in Albanien. Kommen Sie nicht hinein, hilft der Ratgeber zum Zurücksetzen des Passworts.
- Albanische Nachweise sammeln: Ausweis, Arbeitsbuch (libreza e punës), Bescheinigungen über Beitrags- und Arbeitszeiten. Zeiten ab 2012 gibt es bei e-Albania sofort, für 1994 bis 2011 stellt das ISSH Bescheinigungen auf Antrag aus.
- Den Antrag stellen: in Deutschland oder Österreich beim Rentenversicherungsträger, mit Angabe der albanischen Zeiten. In Albanien läuft der Antrag online über e-Albania.
- Dranbleiben: Bewahren Sie Kopien von allem auf und schauen Sie regelmäßig in Ihr e-Albania-Konto und Ihr E-Mail-Postfach.
Häufige Probleme
- Ältere albanische Zeiten fehlen. Zeiten vor 2012 erscheinen nicht immer sofort. Die Bescheinigungen müssen beantragt werden und kommen später.
- Das Arbeitsbuch ist verloren. Es gibt andere Wege, Arbeitszeiten nachzuweisen, je nachdem, wo Sie gearbeitet haben.
- Die Daten passen nicht. e-Albania ändert keine Daten, sondern zeigt die Register der Behörden an. Fehler im Personenstandsregister klären Sie mit dem albanischen Standesamt (zyra e gjendjes civile).
Häufige Fragen
Bekomme ich eine gemeinsame Rente aus beiden Ländern?
Nein. Erfüllen Sie die Voraussetzungen in beiden Staaten, bekommen Sie zwei Renten: eine albanische und eine aus Ihrem Wohnsitzland.
Bin ich über das Abkommen krankenversichert?
Das deutsch-albanische Abkommen gilt nicht für die Kranken- und Pflegeversicherung. Das österreichisch-albanische Abkommen bezieht dagegen auch die Krankenversicherung ein. Fragen Sie in jedem Fall Ihre Krankenkasse, vor allem wenn Sie überlegen, nach Albanien zu ziehen.
Muss ich für den albanischen Antrag nach Albanien reisen?
Der Antrag läuft online über e-Albania, und viele Bescheinigungen bekommen Sie dort ebenfalls. Was in Ihrem Fall zusätzlich nötig ist, hängt von Ihren Arbeitsjahren ab.
Wenn Sie Hilfe brauchen
Wenn Sie keine Zeit haben oder beim albanischen Teil nicht weiterkommen, übernehmen wir das: Wir prüfen Ihre Unterlagen und begleiten den Antrag per WhatsApp. Mehr dazu: albanische Rente beantragen.
Quellen
- Deutsche Rentenversicherung: Arbeit und Rente in Deutschland und in Albanien (Broschüre, 2. Auflage 7/2024)
- Deutsche Rentenversicherung: Deutsch-albanisches Sozialversicherungsabkommen (Pressemitteilung, 1.12.2017)
- RIS: Abkommen zwischen Österreich und Albanien über soziale Sicherheit, BGBl. III Nr. 154/2018
- oesterreich.gv.at: Pensionsansprüche in mehreren Staaten
- BSV: Inkrafttreten des Sozialversicherungsabkommens mit Albanien per 1. Oktober 2023
- Bundesrat: Abkommen zwischen der Schweiz und Albanien über soziale Sicherheit (Originaltext, 2022)
- e-Albania: Hilfe zur Nutzung des Portals (albanisch)
- ISSH: Bilaterale Sozialversicherungsabkommen (albanisch)
- ISSH: Online-Dienste über e-Albania (albanisch)
- ISSH: Zusammenarbeit mit Österreich, Juli 2026 (albanisch)