Der Nachweis der Arbeitsjahre in Albanien (vërtetim i vjetërsisë në punë) zeigt, wie lange Sie in Albanien gearbeitet haben und versichert waren. Gebraucht wird er für die albanische Rente, aber oft auch für die Rente in Deutschland, Österreich oder der Schweiz, wenn dort albanische Zeiten mitzählen sollen.
Die häufigste Hürde: Zeiten vor 2012, und erst recht die Jahre vor den 1990ern, erscheinen nicht immer sofort im System. Dann muss man wissen, welche Bescheinigung man wo beantragt.
Was der Service umfasst
- Wir prüfen, welche Zeiten bei e-Albania bereits erscheinen.
- Wir beantragen je nach Fall die Bescheinigungen für ältere Zeiträume.
- Wir sagen Ihnen, welche Unterlagen die anfragende Stelle braucht.
- Wir begleiten Sie per WhatsApp bis zum Abschluss.
So funktioniert es
- Leistung auswählen und online bezahlen.
- Erzählen Sie uns, wo Sie gearbeitet haben und wofür Sie den Nachweis brauchen.
- Wir kümmern uns darum und schicken Ihnen die Updates per WhatsApp.
Drei Zeiträume, drei Wege
- Ab dem 1. Januar 2012: Die Bescheinigung gibt es bei e-Albania sofort, mit elektronischem Siegel.
- 1994 bis 2011: Das ISSH stellt über e-Albania elektronisch signierte Bescheinigungen aus. Der Antrag wird aber erst geprüft, das Dokument kommt später.
- Vor 1994: Für Arbeit in ehemaligen Staatsbetrieben oder landwirtschaftlichen Genossenschaften gibt es eigene ISSH-Bescheinigungen, ebenfalls auf Antrag über e-Albania. Wurden solche Zeiten bisher nicht anerkannt, gilt seit dem Gesetz Nr. 7/2025 ein eigenes Verfahren: Man wählt es direkt im Rentenantrag bei e-Albania aus.
Für die Rente in Deutschland, Österreich oder der Schweiz
In Deutschland und Österreich zählen albanische Versicherungszeiten durch die Abkommen auch für den Rentenanspruch im Wohnsitzland mit. In der Schweiz gilt das nur für den Anspruch auf eine IV-Rente. Die Deutsche Rentenversicherung bittet ausdrücklich darum, im Rentenantrag die albanischen Zeiten anzugeben. Die Versicherungsträger bestätigen sich die Zeiten zwar gegenseitig, aber mit eigenen Nachweisen erkennen Sie Lücken früher. Mehr dazu im Ratgeber zur Rente aus Albanien.
Häufige Fragen
Ich habe vor 1993 in einer Genossenschaft gearbeitet. Zählt das?
Für diese Zeiten gibt es beim ISSH besondere Verfahren. Wir helfen Ihnen zu klären, welche Unterlagen in Ihrem Fall nötig sind.
Ich habe mein Arbeitsbuch verloren. Was nun?
Das ist nicht das Ende. Es gibt andere Wege, Arbeitszeiten nachzuweisen. Schreiben Sie uns, wir schauen uns das gemeinsam an.
Warum bezahlen, wenn ich die Bescheinigungen selbst beantragen kann?
Die Bescheinigungen des ISSH über Beitragszeiten sind bei e-Albania kostenlos. Wenn Sie Zeit haben, beantragen Sie sie selbst. Bei uns zahlen Sie nur die Begleitung: das Wissen, welche Bescheinigung für welchen Zeitraum nötig ist, und das Nachfassen.
Und wenn ich es mir anders überlege?
Kostenlose Stornierung innerhalb von 24 Stunden oder solange die Bearbeitung noch nicht begonnen hat.
Quellen
- ISSH: Online-Dienste über e-Albania (albanisch)
- e-Albania: Bescheinigung über Beiträge ab 1.1.2012 (albanisch)
- e-Albania: Bescheinigung über Beiträge 1994–2011 (albanisch)
- ISSH: Bilaterale Sozialversicherungsabkommen (albanisch)
- Shqiptarja.com: Arbeitsjahre vor 1993 für die Rente, Gesetz Nr. 7/2025 (albanisch)
- Deutsche Rentenversicherung: Arbeit und Rente in Deutschland und in Albanien (Broschüre, 7/2024)
- BSV: Inkrafttreten des Sozialversicherungsabkommens mit Albanien per 1. Oktober 2023